AGBs
AGB der City Brief Bote GmbH für die Beförderung von Postsendungen
Allgemeiner Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit City Brief Bote GmbH, -nachfolgend Auftragnehmer genannt- über die Beförderung von Postsendungen im Inland. Als Postsendungen im Sinne dieser AGB gelten: Standardbriefe bis 20g, Kompaktbriefe bis 50g, Großbriefe bis 500g und Maxibriefe bis 1000g, einschließlich besonders vereinbarter Zusatz- und Nebenleistungen. Ergänzend zu diesen AGB gelten die jeweiligen aktuellen Produkt- und Preislisten, sowie Gebietslisten. Soweit – in folgender Rangfolge – durch zwingende gesetzliche Vorschriften, schriftliche Einzelvereinbarungen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften der §§ 407ff.HGB über den Frachtvertrag Anwendung. CBB ist berechtigt, Transportaufträge auch an andere Frachtführer, Kuriere oder Unternehmen weiterzugeben. Weiterhin behält sich CBB das Recht vor Sendungen im Ausnahmefall und unvorhersehbaren Ereignissen per DPAG zu verschicken.
Angebot und Vertragsverhältnis
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer einen Auftrag des Auftraggebers schriftlich / fernschriftlich bestätigt, oder Postsendungen des Auftraggebers durch übergabe bzw. übernahme übernommen werden. Ergänzungen, änderungen, Nebenabreden bzw. abweichende Bedingungen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren. Der Auftragnehmer behält sich vor einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Verbesserungen oder änderungen der Dienstleistung sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers zumutbar sind.
Sendungen die von der Beförderung ausgeschlossen sind:
-Sendungen, deren Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordert.
-Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 100,-Euro, sowie Sendungen die Geld, Edelmetalle, Schmuck und andere Kostbarkeiten oder Wertpapiere enthalten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als Vertragspartner des Auftragnehmers geltend machen. Der Absender ist verpflichtet, einen Beförderungsweg mit der entsprechenden Zusatzleistung und Haftung für seine Sendung zu wählen, wenn er seinen möglichen Schaden bei Verlust oder Beschädigung abdecken muß. ( entsprechende Versicherung)
Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Postsendungen lt. Lizenzbestimmungen zum Bestimmungsort zu befördern und an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift abzuliefern. Die Ablieferung (Zustellung) erfolgt, sofern nichts anderweitiges zwischen dem Auftragnehmer und dem Empfänger vereinbart ist (Lagerung, Nachsendung usw.) unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine von dem Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (Hausbriefkasten). Sie kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an einen Bevollmächtigten, sowie andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen von denen den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind. Zu den Ersatzempfängern zählen auch Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers. Ist eine Ablieferung auf diese Weise nicht möglich wird die Sendung an den Auftraggeber zurück gegeben. Dies gilt ebenso wenn dem Auftragnehmer eine Ablieferung auf Grund außergewöhnlicher Umstände (z. Bsp. entlegenes Gehöft, keine Ablieferungsvorrichtung) oder besonderer Gefahren am Ablieferungsort nicht zumutbar ist. Unzustellbare Sendungen werden an den Absender zurückgegeben. Sendungen sind unzustellbar, wenn der Empfänger unter der vom Absender angegebenen Anschrift nicht erreichbar (z.B. wenn keine Briefkästen, Namen oder Hausnummern ersichtlich sind), keine der vorgenannten empfangsberechtigten Personen angetroffen, die Annahme verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch, die Verhinderung der Ablieferung über eine Empfangsvorrichtung (z. B. Zukleben, Einwurfverbot).
Leistungsverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie auf Grund von Ereignissen die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt (Unwetter, Glatteis) und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb beim Auftraggeber oder beim Empfänger eintreten.
Entgelt
Der Auftraggeber ist verpflichtet für jede Sendung das dafür in der jeweiligen aktuellen Produkt- und Preisliste vorgesehene Entgelt zu entrichten. Es gelten die jeweils gültigen Preislisten. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung/Vertrag des Auftragnehmers genannten Preise. Zusätzliche Dienstleistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Erhebliche Kostenänderungen während der Laufzeit eines Vertrages berechtigen den Auftragnehmer zur Preisanpassung.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind per Überweisung, per Lastschrifteinzug oder bar sofort zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig sind. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an City Brief Bote GmbH zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt seine Forderungen abzutreten. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so kann vom Verzugszeitpunkt an, der Auftragnehmer Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite verlangen.
Der Auftraggeber trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die er, einer seiner Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§428HGB) vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, das ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat. Für Schäden die auf das Verhalten eines seiner Leute oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, gilt dies nur, soweit diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtung gehandelt haben. Der Auftragnehmer ist auch von dieser Haftung befreit soweit der Schaden auf Umständen beruht, den er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte. Ansprüche gegen den Auftragnehmer erlöschen, wenn der Absender oder Empfänger den Verlust, Teilverlust, eine Beschädigung oder eine sonstige Pflichtverletzung nicht innerhalb von 21Tagen nach Übergabe schriftlich anzeigt. Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 14Tagen nach Übernahme durch den Auftragnehmer an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann. Bei nachweispflichtigen Sendungen ist die Haftung auf den Höchstbetrag von 25,-Euro begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden und entgangene Gewinne ist auf jeden Fall ausgeschlossen (§§407ffHGB).
Datenschutz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Auftragnehmer, gleich ob diese vom Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der DSGVO zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß DSGVO, daß persönliche Daten über den Auftraggeber mittels EDV gespeichert und weiter verarbeitet werden. Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers sind zur Einhaltung der Datengeheimnisse nach Artikel 28 DSGVO und §39 und 41 Postgesetz arbeitsvertraglich verpflichtet.
Anwendbares Recht
Soll soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, wird Schwedt /Oder als Gerichtsstand für alle sich mittel- oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Schwedt
01/03